Flugzeug
Flugreisende können die Kanzlei über den Köln-Bonner Flughafen erreichen. Von dort aus können Sie entweder mit dem Taxi oder mit der Deutsche Bahn weiterfahren. Im Falle einer Weiterfahrt mit der Bahn wird empfohlen, zunächst bis zum Bahnhof Köln-Deutz zu fahren und dort in die S-Bahn in Richtung Bergisch Gladbach umzusteigen. Die S-Bahnhaltestelle, in der Sie dann aussteigen müssen, ist die S-Bahnhaltestelle Köln-Dellbrück.
Weitere Informationen zu Flugreisen nach Köln finden Sie unter Köln-Bonn-Airport.de.