§ 1909 Ergänzungspflegschaft

§ 1910

§ 1911 Abwesenheitspflegschaft

§ 1912 Pflegschaft für eine Leibesfrucht

§ 1913 Pflegschaft für unbekannte Beteiligte

§ 1914 Pflegschaft für gesammeltes Vermögen

§ 1915 Anwendung des Vormundschaftsrechts

§ 1916 Berufung als Ergänzungspfleger

§ 1917 Ernennung des Ergänzungspflegers durch Erblasser und Dritte

§ 1918 Ende der Pflegschaft kraft Gesetzes

§ 1919 Aufhebung der Pflegschaft bei Wegfall des Grundes

§ 1920

§ 1921 Aufhebung der Abwesenheitspflegschaft

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