Teil 1
Teil 1
Zivilrechtliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten
Nr. |
Gebührentatbestand |
Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG |
Vorbemerkung 1:
Die Vorschriften dieses Teils gelten nicht für die in Teil 2 geregelten Verfahren.
Hauptabschnitt 1
Mahnverfahren
1100 |
Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids oder eines Europäischen Zahlungsbefehls .......... |
0,5 - mindestens 32,00 EUR |
Hauptabschnitt 2
Prozessverfahren
Abschnitt 1
Erster Rechtszug
Vorbemerkung 1.2.1:
Die Gebühren dieses Abschnitts entstehen nicht im Musterverfahren nach dem KapMuG; das erstinstanzliche Musterverfahren gilt als Teil des ersten Rechtszugs des Prozessverfahrens.
Unterabschnitt 1
Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht
1210 |
Verfahren im Allgemeinen .......... |
3,0 |
1211 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch |
1,0 |
Unterabschnitt 2
Verfahren vor dem Oberlandesgericht
1212 |
Verfahren im Allgemeinen .......... |
4,0 |
1213 |
Beendigung des gesamten Verfahrens, durch |
2,0 |
Unterabschnitt 3
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
1214 |
Verfahren im Allgemeinen .......... |
5,0 |
1215 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch |
3,0 |
Abschnitt 2
Berufung und bestimmte Beschwerden
Vorbemerkung 1.2.2:
Dieser Abschnitt ist auf Beschwerdeverfahren nach
1. den §§ 63 und 116 GWB,
2. § 48 WpÜG,
3. § 37u Abs. 1 WpHG,
4. § 75 EnWG,
5. § 13 VSchDG und
6. § 35 KSpG
anzuwenden.
1220 |
Verfahren im Allgemeinen .......... |
4,0 |
1221 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme des Rechtsmittels, der Klage oder des Antrags, bevor die Schrift zur Begründung des Rechtsmittels bei Gericht eingegangen ist: |
1,0 |
1222 |
Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 1221 anzuwenden ist, durch |
2,0 |
1223 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch ein Urteil, das wegen eines Verzichts der Parteien nach § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO keine schriftliche Begründung enthält, wenn nicht bereits ein anderes als eines der in Nummer 1222 Nr. 2 genannten Urteile, eine Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung oder ein Beschluss in der Hauptsache vorausgegangen ist: |
3,0 |
Abschnitt 3
Revision, Rechtsbeschwerden
nach § 74 GWB, § 86 EnWG, § 35 KSpG und § 24 VSchDG
1230 |
Verfahren im Allgemeinen .......... |
5,0 |
1231 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme des Rechtsmittels, der Klage oder des Antrags, bevor die Schrift zur Begründung des Rechtsmittels bei Gericht eingegangen ist: |
1,0 |
1232 |
Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 1231 anzuwenden ist, durch |
3,0 |
Abschnitt 4
Zulassung der Sprungrevision, Beschwerde gegen die Nichtzulassung
der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG, § 35 KSpG und § 24 VSchDG
1240 |
Verfahren über die Zulassung der Sprungrevision: |
1,5 |
1241 |
Verfahren über die Zulassung der Sprungrevision: |
1,0 |
1242 |
Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels: |
2,0 |
1243 |
Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels: |
1,0 |
Abschnitt 5
Rechtsmittelverfahren des gewerblichen Rechtsschutzes vor dem Bundesgerichtshof
Unterabschnitt 1
Berufungsverfahren
1250 |
Verfahren im Allgemeinen .......... |
6,0 |
1251 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist: |
1,0 |
1252 |
Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 1251 anzuwenden ist, durch |
3,0 |
Unterabschnitt 2
Beschwerdeverfahren und Rechtsbeschwerdeverfahren
1253 |
Verfahren über die Beschwerde nach § 122 PatG oder § 20 GebrMG i. V. m. § 122 PatG gegen ein Urteil über den Erlass einer einstweiligen Verfügung in Zwangslizenzsachen ......... |
2,0 |
1254 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Beschwerde, bevor die Schrift zur Begründung der Beschwerde bei Gericht eingegangen ist: |
1,0 |
1255 |
Verfahren über die Rechtsbeschwerde .......... |
750,00€ |
1256 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Rechtsbeschwerde, bevor die Schrift zur Begründung der Rechtsbeschwerde bei Gericht eingegangen ist: |
100,00€ |
Hauptabschnitt 3
(weggefallen)
Hauptabschnitt 4
Arrest und einstweilige Verfügung
Vorbemerkung 1.4:
Im Verfahren über den Antrag auf Anordnung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung und im Verfahren über den Antrag auf Aufhebung oder Abänderung (§ 926 Abs. 2, §§ 927, 936 ZPO) werden die Gebühren jeweils gesondert erhoben. Im Fall des § 942 ZPO gilt das Verfahren vor dem Amtsgericht und dem Gericht der Hauptsache als ein Rechtsstreit.
Abschnitt 1
Erster Rechtszug
1411 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch |
1,0 |
1412 |
Es wird durch Urteil entschieden oder es ergeht ein Beschluss nach § 91a oder § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO, wenn nicht Nummer 1411 erfüllt ist: |
3,0 |
Abschnitt 2
Berufung
1420 |
Verfahren im Allgemeinen .......... |
4,0 |
1421 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung, des Antrags oder des Widerspruchs, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist: |
1,0 |
1422 |
Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 1421 erfüllt ist, durch |
2,0 |
1423 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch ein Urteil, das wegen eines Verzichts der Parteien nach § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO keine schriftliche Begründung enthält, wenn nicht bereits ein anderes als eines der in Nummer 1422 Nr. 2 genannten Urteile mit schriftlicher Begründung oder ein Versäumnisurteil vorausgegangen ist: |
3,0 |
Abschnitt 3
Beschwerde
1430 |
Verfahren über die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Anordnung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung .......... |
1,5 |
1431 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Beschwerde: |
1,0 |
Hauptabschnitt 5
Vorbereitung der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung
Vorbemerkung 1.5:
Die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs oder deren Aufhebung bestimmt sich nach Nummer 1620.
Abschnitt 1
Erster Rechtszug
1510 |
Verfahren über Anträge auf |
240,00€ |
1511 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Klage oder des Antrags vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder, wenn eine mündliche Verhandlung nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung der Geschäftsstelle übermittelt wird: |
90,00€ |
1512 |
Verfahren über Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 57 AVAG oder § 27 IntErbRVG .......... |
15,00€ |
1513 |
Verfahren über Anträge auf Ausstellung einer Bestätigung nach § 1079 ZPO oder über Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 1110 ZPO oder nach § 58 AVAG .......... |
20,00€ |
1514 |
Verfahren nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 319-12, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) geändert worden ist .......... |
60,00€ |
Abschnitt 2
Rechtsmittelverfahren
1520 |
Verfahren über Rechtsmittel in den in den Nummern 1510 und 1514 genannten Verfahren .......... |
360,00€ |
1521 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme des Rechtsmittels, der Klage oder des Antrags, bevor die Schrift zur Begründung des Rechtsmittels bei Gericht eingegangen ist: |
90,00€ |
1522 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme des Rechtsmittels, der Klage oder des Antrags vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder, wenn eine mündliche Verhandlung nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung der Geschäftsstelle übermittelt wird, wenn nicht Nummer 1521 erfüllt ist: |
180,00€ |
1523 |
Verfahren über Rechtsmittel in |
60,00€ |
Hauptabschnitt 6
Sonstige Verfahren
Abschnitt 1
Selbständiges Beweisverfahren
1610 |
Verfahren im Allgemeinen .......... |
1,0 |
Abschnitt 2
Schiedsrichterliches Verfahren
Unterabschnitt 1
Erster Rechtszug
1620 |
Verfahren über die Aufhebung oder die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs oder über die Aufhebung der Vollstreckbarerklärung .......... |
2,0 |
1621 |
Verfahren über den Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens .......... |
2,0 |
1622 |
Verfahren bei Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts .......... |
2,0 |
1623 |
Verfahren bei der Bestellung eines Schiedsrichters oder Ersatzschiedsrichters .......... |
0,5 |
1624 |
Verfahren über die Ablehnung eines Schiedsrichters oder über die Beendigung des Schiedsrichteramts .......... |
0,5 |
1625 |
Verfahren zur Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder zur Vornahme sonstiger richterlicher Handlungen .......... |
0,5 |
1626 |
Verfahren über die Zulassung der Vollziehung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme oder über die Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung über die Zulassung der Vollziehung .......... |
2,0 |
1627 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme des Antrags: |
1,0 |
Unterabschnitt 2
Rechtsbeschwerde
1628 |
Verfahren über die Rechtsbeschwerde in den in den Nummern 1620 bis 1622 und 1626 genannten Verfahren .......... |
3,0 |
1629 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Rechtsbeschwerde oder des Antrags: |
1,0 |
Abschnitt 3
Besondere Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz
1630 |
Verfahren über einen Antrag nach § 115 Abs. 2 Satz 5 und 6, Abs. 4 Satz 2, § 118 Abs. 1 Satz 3 oder nach § 121 GWB .......... |
3,0 |
1631 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme des Antrags: |
1,0 |
1632 |
Verfahren über den Antrag nach § 50 Abs. 3 bis 5 WpÜG, auch i. V. m. § 37u Abs. 2 WpHG .......... |
0,5 |
Abschnitt 4
Besondere Verfahren nach dem Aktiengesetz und dem Umwandlungsgesetz
1640 |
Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes .......... |
1,0 |
1641 |
Verfahren nach den §§ 246a, 319 Abs. 6 des Aktiengesetzes, auch i. V. m. § 327e Abs. 2 des Aktiengesetzes oder § 16 Abs. 3 UmwG .......... |
1,5 |
1642 |
Beendigung des gesamten Verfahrens ohne Entscheidung: |
0,5 |
Unterabschnitt 2
Beschwerde
1643 |
Verfahren über die Beschwerde in den in Nummer 1640 genannten Verfahren .......... |
1,0 |
1644 |
Beendigung des Verfahrens ohne Entscheidung: |
0,5 |
Abschnitt 5
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
1650 |
Sanierungsverfahren .......... |
0,5 |
1651 |
Die Durchführung des Sanierungsverfahrens wird nicht angeordnet: |
0,2 |
1652 |
Reorganisationsverfahren .......... |
1,0 |
1653 |
Die Durchführung des Reorganisationsverfahrens wird nicht angeordnet: |
0,2 |
Hauptabschnitt 7
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
1700 |
Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 321a ZPO, auch i. V. m. § 122a PatG oder § 89a MarkenG, § 71a GWB): |
60,00€ |
Hauptabschnitt 8
Sonstige Beschwerden und Rechtsbeschwerden
Abschnitt 1
Sonstige Beschwerden
1810 |
Verfahren über Beschwerden nach § 71 Abs. 2, § 91a Abs. 2, § 99 Abs. 2, § 269 Abs. 5 oder § 494a Abs. 2 Satz 2 ZPO .......... |
90,00€ |
1811 |
Beendigung des Verfahrens ohne Entscheidung: |
60,00€ |
1812 |
Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: |
60,00€ |
Abschnitt 2
Sonstige Rechtsbeschwerden
1820 |
Verfahren über Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss, durch den die Berufung als unzulässig verworfen wurde (§ 522 Abs. 1 Satz 2 und 3 ZPO) .......... |
2,0 |
1821 |
Verfahren über Rechtsbeschwerden nach § 20 KapMuG .......... |
5,0 |
1822 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Rechtsbeschwerde, bevor die Schrift zur Begründung der Rechtsbeschwerde bei Gericht eingegangen ist: |
1,0 |
1823 |
Verfahren über Rechtsbeschwerden in den Fällen des § 71 Abs. 1, § 91a Abs. 1, § 99 Abs. 2, § 269 Abs. 4, § 494a Abs. 2 Satz 2 oder § 516 Abs. 3 ZPO .......... |
180,00€ |
1824 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Rechtsbeschwerde, des Antrags oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Rechtsbeschwerde bei Gericht eingegangen ist: |
60,00€ |
1825 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Rechtsbeschwerde, des Antrags oder der Klage vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung der Geschäftsstelle übermittelt wird, wenn nicht Nummer 1824 erfüllt ist: |
90,00€ |
1826 |
Verfahren über nicht besonders aufgeführte Rechtsbeschwerden, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: |
120,00€ |
1827 |
Verfahren über die in Nummer 1826 genannten Rechtsbeschwerden: |
60,00€ |
Hauptabschnitt 9
Besondere Gebühren
1900 |
Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs: |
0,25 |
1901 |
Auferlegung einer Gebühr nach § 38 GKG wegen Verzögerung des Rechtsstreits .......... |
wie vom Gericht bestimmt |
1902 |
Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren (§ 10 Abs. 2 KapMuG) .......... |
0,5 |