Teil 6
Teil 6
Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit
Nr. |
Gebührentatbestand |
Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG |
Hauptabschnitt 1
Prozessverfahren
Abschnitt 1
Erster Rechtszug
Unterabschnitt 1
Verfahren vor dem Finanzgericht
6110 |
Verfahren im Allgemeinen, soweit es sich nicht nach § 45 Abs. 3 FGO erledigt .......... |
4,0 |
6111 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch |
Unterabschnitt 2
Verfahren vor dem Bundesfinanzhof
6112 |
Verfahren im Allgemeinen .......... |
5,0 |
6113 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch |
3,0 |
Abschnitt 2
Revision
6120 |
Verfahren im Allgemeinen .......... |
5,0 |
6121 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist: |
1,0 |
6122 |
Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 6121 erfüllt ist, durch |
3,0 |
Hauptabschnitt 2
Vorläufiger Rechtsschutz
Vorbemerkung 6.2:
(1) Die Vorschriften dieses Hauptabschnitts gelten für einstweilige Anordnungen und für Verfahren nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO.
(2) Im Verfahren über den Antrag auf Erlass und im Verfahren über den Antrag auf Aufhebung einer einstweiligen Anordnung werden die Gebühren jeweils gesondert erhoben. Mehrere Verfahren nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO gelten innerhalb eines Rechtszugs als ein Verfahren.
Abschnitt 1
Erster Rechtszug
6210 |
Verfahren im Allgemeinen .......... |
2,0 |
6211 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch |
0,75 |
Abschnitt 2
Beschwerde
Vorbemerkung 6.2.2:
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für Beschwerden gegen Beschlüsse über einstweilige Anordnungen (§ 114 FGO) und über die Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 und 5 FGO).
6220 |
Verfahren über die Beschwerde .......... |
2,0 |
6221 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Beschwerde: |
1,0 |
Hauptabschnitt 3
Besondere Verfahren
6300 |
Selbständiges Beweisverfahren .......... |
1,0 |
6301 |
Verfahren über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 152 FGO .......... |
20,00€ |
Hauptabschnitt 4
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
6400 |
Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 133a FGO): |
60,00€ |
Hauptabschnitt 5
Sonstige Beschwerden
6500 |
Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: |
2,0 |
6501 |
Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: |
1,0 |
6502 |
Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: |
60,00€ |
Hauptabschnitt 6
Besondere Gebühr
6600 |
Auferlegung einer Gebühr nach § 38 GKG wegen Verzögerung des Rechtsstreits .......... |
wie vom Gericht bestimmt |