Urteile
Zu folgenden Themen stehen Ihnen gerichtliche Entscheidungen im Volltext zur Verfügung:
Mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren, einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses des Amtsgerichts, der Nachprüfung eines Zuschlagsversagungsgrunds und der Heilbarkeit von Verfahrensfehlern bis zur Erteilung des Zuschlags befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 16.03.2017 - V ZA 11/17 -).
Ob erstmals mit der Zuschlagsbeschwerde vorgebrachte Gründe für die Befangenheit des Rechtspflegers (§ 10 Satz 1 RpflG i.V.m. § 44 ZPO) zur Versagung des Zuschlags nach § 100 Abs. 1 u. 3, § 83 Nr. 6 ZVG führen können, wenn sie bereits vor dem Zuschlag bekannt waren, lässt der Bundesgerichtshof offen, weil die Gründe nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden seien (BGH, Beschl. v. 02.03.2017 – V ZB 112/16 –).
Mit der Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen einer Vollstreckungsgegenklage, die auf verjährte Grundschuldzinsen beschränkt ist, deretwegen die Zwangsvollstreckung nicht betrieben wird, das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, befasst sich der Bundesgerichtshof erneut (BGH, Beschl. v. 02.03.2017 – V ZR 172/16 –).
Mit der Hinterlegung des Übererlöses bei der Teilungsversteigerung einer Ehewohnung musste sich der Bundesgerichtshof befassen. Einigen sich die Eheleute über die Verteilung des Erlöses nicht und wird der Übererlös deswegen nach § 117 Abs. 2 Satz 3 ZVG hinterlegt, so setzt sich die Bruchteilsgemeinschaft hieran fort (BGH, Beschl. v. 22.02.2017 - XII ZB 137/16 -).
Mit einem Fall der sog. Grundbuchwäsche befasst sich das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.02.2017 - I-3 Wx 297/16 -).
Es ist nicht die Aufgabe des mit der Vollstreckung des Titels befassten Vollstreckungsorgans, die Wirksamkeit der Klausel am Inhalt des Titels zu messen. Über diesbezügliche Einwendungen des Schuldners gegen die Klausel entscheidet gemäß § 732 ZPO vielmehr dasjenige Gericht, dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt hat. Sie sind der Nachprüfung durch das Vollstreckungsorgan entzogen und können daher auch nicht im Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO vor dem Vollstreckungsgericht und dem ihm übergeordneten Beschwerdegericht geltend gemacht werden (BGH, Beschl. v. 01.02.2017 - VII ZB 22/16 -).
Der dem Eintragungsersuchen beigefügte Zuschlagsbeschluss, in dem ein als bestehen bleibend bezeichnetes Recht als "verdeckte Eigentümergrundschuld" beschrieben wird, gibt dem Grundbuchamt keinen Anlass, das als Zwangssicherungshypothek eingetragene Recht von Amts wegen umzuschreiben (OLG München, Beschluss vom 25.01.2017 – 34 Wx 345/16 –).
Mit einem Rechtsmittel betreffend die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs des (Grundbuch-)Rechtspflegers musste sich das Oberlandesgericht München befassen (OLG München, Beschl. v. 25.01.2017 – 34 Wx 346/16 -).
Unter welchen Voraussetzungen einem Bieter nach § 839a BGB ein Schadensersatzanspruch zusteht, wenn der gerichtliche Sachverständige bei der Bestimmung des Verkehrswertes der versteigerten Eigentumswohnung nicht berücksichtigt hat, dass für die gesamte Wohnung ein 2. Rettungsweg fehlt, klärt der Senat (Oberlandesgericht Braunschweig, Urt. v. 19.01.2017 – 2 U 119/14 –).
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses nach §§ 575 Abs. 5, 570 Abs. 3 ZPO aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 17.01.2017 - V ZB 150/16 -).
Mit der Frage, wie eine Zahlungsanzeige der Gerichtskasse im Rahmen des Verwendungszwecks zu verstehen ist, befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 12.01.2017 - V ZB 96/16 -).
Eine als sogenannte Aufdachanlage montierte Photovoltaikanlage ist als Zubehör im Sinne von § 97 BGB zu bewerten. Der durch die Photovoltaikanlage erzeugte Strom stellt ein Erzeugnis eines zum Grundstück gehörenden Zubehörs (Photovoltaikanlage) dar und ist nach Ansicht des Landgerichts Saarbrücken damit Früchten im Sinne von § 99 BGB gleichzustellen (LG Saarbrücken, Urt. v. 02.12.2016 - 10 S 42/16 -).
Die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens kommt in Betracht, wenn das von der Beschlagnahme betroffene Grundstück in Bälde eine erhebliche Wertsteigerung erfahren wird, da es sich in einem Verfahren hinsichtlich der Neuausweisung von Bauland befindet und bislang zumindest als Bauerwartungsland zu behandeln und zu bewerten ist (Amtsgericht Dieburg, Beschl. v. 04.11.2016 - 30 K 11/15 -).
Mit den Besonderheiten der Wiederversteigerung sowie der Sicherungshypothek i.S.d. § 28 ZVG befasst sich das Landgericht Verden (Landgericht Verden, Beschl. v. 09.09.2016 - 6 T 110/16 -).
Inwiefern die Abgabe von Scheingeboten im Zwangsversteigerungstermin zu einer Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 StGB führen kann, klärt der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 14.07.2016 - 4 StR 362/15 -).
Mit einem Fall, in dem kurz nach der Beschlagnahme ein Eigentumswechsel erfolgte, befasst sich das Landgericht Tübingen: Der auf einem vorgemerkten Anspruch beruhende Eigentumserwerb ist aufgrund der Beschlagnahme gegenüber der aus dem besseren Recht die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 ZVG i. V. m. §§ 135, 136 BGB relativ unwirksam und hindert die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens nicht (LG Tübingen Beschl. v. 22.04.2016 - 5 T 72/16 -).
Mit einer Gehörsrüge gegen einen unanfechtbaren Beschluss der II. Instanz musste sich das Landgericht Nürnberg-Fürth befassen (Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 31.08.2015 - 5 T 3832/15 -).
Mit einer Gegenvorstellung betreffend einen Beschluss in einem Erinnerungsverfahren setzt sich das Landgericht Nürnberg-Fürth auseinander (Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 27.08.2015 - 5 T 3831/15 -).
Mit einem (erfolgreichen) Aussetzungsantrages eines Schuldners, der an einer psychischen Erkrankung leidet und bei dem wegen akuter Suizidgefahr bei einem Verlust des Eigentums an dem versteigerten Grundstück erhebliche Nachteile drohen, befasst sich der Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.08.2015 - V ZB 115/15 -).
Wird die Beschwerdebegründung zu einem Zeitpunkt eingereicht, zu dem über die Beschwerde bereits in II. Instanz abschließend entschieden worden war, ist die Beschwerdebegründung als Gehörsrüge zu behandeln (LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 10.08.2015 - 5 T 3829/15 -).
Die Umdeutung eines Antrag des Schuldners, der anwaltlich vertreten ist, von einem Antrag nach § 30a ZVG in einen Antrag nach § 765 ZPO kommt in Betracht (Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 27.07.2015 - 11 T 5224/15 -).
Die Umdeutung eines Antrag des Schuldners, der anwaltlich vertreten ist, von einem Antrag nach § 30a ZVG in einen Antrag nach § 765 ZPO kommt nicht in Betracht (Amtsgericht Nürnberg, Beschluss vom 16.07.2015 - 9 K 17/15 -).
Ein iranisches Kreditinstitut, das auf der Sanktionsliste der EU geführt wird und dessen Vermögenswerte "eingefroren" sind, ist nicht befugt, aus einer Grundschuld die Zwangsversteigerung zu beantragen (Landgericht Hamburg, Beschluss vom 01.07.2015 - 328 T 7/15 -).
Mit der Frage, was bei der Einhaltung der Monatsfrist bezüglich des Widerspruchs gegen den Teilungsplan gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 ZVG i.V.m. § 878 Abs. 1 Satz 1 ZPO als Nachweis zu fordern ist, befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 11.06.2015 - V ZB 160/14 -).
Gegenstand der Entscheidung ist die Frage, wie der Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage betreffend eine Grundschuldbestellungsurkunde zu bewerten ist (Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss vom 16.04.2015 - 5 W 23/15 -).
Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Zwangsverwalter bzw. ein für ihn handelnder Prozessstandschafter Ansprüche gegen die Feuerversicherung bei vorsätzlicher Brandstiftung des Eigentümers geltend machen kann, ist Gegenstand des Urteils (Oberlandesgericht München, Urteil vom 27.03.2015 - 25 U 3746/14 -).
Ein Antrag des Schuldners, durch einstweilige Anordnung den Vollzug des mit einer außerordentlichen Beschwerde angefochtenen Zuschlagsbeschlusses, der bereits rechtskräftig geworden ist, nach § 116 ZVG auszusetzen, ist unzulässig (Amtsgericht Nürnberg, Beschluss vom 24.03.2015 - 12 K 456/12 -).
Der Beschluß, durch den der Zuschlag erteilt oder versagt wird, kann nicht mit der Begründung, dass der Verkehrswert unrichtig festgesetzt sei, angefochten werden, da das Wertfestsetzungsverfahren mit eigenem Rechtsmittelzug ausgestaltet ist (Amtsgericht Nürnberg, Beschluss vom 20.02.2015 - 12 K 456/12 -).
Die Frage nach der Zulassung einer Rechtsbeschwerde ist von der Frage nach den Erfolgsaussichten im Sinne des Prozesskostenhilferechts zu unterscheiden. Wird die Rechtsfrage deretwegen die Rechtsbeschwerde zugelassen worden ist, in einem anderen höchstrichterlichen Verfahren, das der Entscheidung über die Zulassung nachfolgt, entschieden und erweist sich unter Zugrundelegung dessen die Rechtsbeschwerde als nicht erfolgversprechend, kann das Prozesskostenhilfegesuch zurückgewiesen werden. Konkret ging es um die Rechtsfrage, ob die Teilung oder Vereinigung von Grundstücken eine Verfügung im Sinne von § 23 ZVG ist. Dies ist zu bejahen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.01.2015 - V ZB 191/14 -).
Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Sicherungsgrundschuld wegen anfänglicher Übersicherung unwirksam ist, befasst sich das (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.01.2015 - 5 U 81/14 -).
Mit einem Vollstreckungsschutzantrag wegen Suizidgefahr des Schuldners befasst sich das Landgericht Kleve (Landgericht Kleve, Beschluss vom 24.11.2014 - 4 T 500/14 -).
Ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO, der darauf gestützt wird, dass ein Käufer für das Beschlagnahmeobjekt gefunden sei und ein entsprechender Kaufvertrag bereits notariell beurkundet worden sei, ist jedenfalls dann erfolglos, wenn weder Zahlungen an die betreibenden Gläubiger geleistet werden noch solche konkret in Aussicht gestellt werden. Dies gilt umso mehr, wenn der angebliche Käufer zugleich Angehöriger der Kanzlei einer früheren Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin ist (Amtsgericht Neumarkt, Beschluss vom 07.11.2014 - 12 K 456/12 -).
Eine sittenwidrige Verschleuderung im Sinne von § 765a ZPO setzt ein krasses Missverhältnis zwischen Grundstückswert und Meistgebot voraus, was in der Regel bei einem Gebot ab 5/10 des Verkehrswertes abgelehnt wird (Amtsgericht Nürnberg, Beschluss vom 20.10.2014 - 12 K 456/12 -).
Mit einem Fall, in dem der Zuschlagsbeschluss aufgehoben und der Zuschlag versagt worden war, und der voreingetragene Grundstückseigentümer beantragt hatte, das Grundbuch zu berichtigen, befasste sich das Oberlandesgericht Brandenburg (Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2014 - 5 W 142/14 -).
Abreden zwischen dem früheren Vermieter und dem Mieter zum Nachteil des Erstehers können diesem gegenüber unwirksam sein (Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 21.07.2014 - 213 C 62/14 -).
Eine Einstellung nach § 30a ZVG, weil der Schuldner zeitnah mit dem Erhalt finanzieller Mittel aus einer im Ausland stattfindenden Erbauseinandersetzung rechnet, kann nur erfolgen, wenn die Aussicht besteht, dass die Zwangsversteigerung durch die Einstellung vermieden wird. In zeitlicher Hinsicht ist erforderlich, dass die begründete Aussicht auf Abwendung der Zwangsversteigerung innerhalb des längstmöglichen Einstellungszeitraums von zwölf Monaten besteht (Landgericht Dortmund, Beschluss vom 02.07.2014 - 9 T 383/13 -).
Mit einem Rechtsmittel gegen die Eintragung eines Zwangsversteigerungsvermerks im Grundbuch befasst sich das Oberlandesgericht München (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 28.05.2014 - 34 Wx 226/14 -).
Mit der Frage nach dem Erlöschen einer öffentlichen Last durch Zuschlagserteilung befasst sich das Oberlandesgericht Stuttgart (Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 17.03.2014 - 5 U 126/13 -).
Gemäß §§ 83 Nr. 1, 43 Abs. 2 ZVG ist ein Versteigerungstermin aufzuheben, wenn nicht vier Wochen vor dem Termin dem Schuldner ein Beschluss, aufgrund dessen die Versteigerung erfolgen kann, die Terminsbestimmung zugestellt ist. Wird die Terminsbestimmung nicht dem Schuldner selbst, sondern dem bestellten Zustellungsvertreter übermittelt, obwohl die Bestellung des Zustellungsvertreters wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 ZVG gegenüber dem Schuldner unwirksam war, so ist der Versteigerungstermin aufzuheben (Landgericht Potsdam, Beschluss vom 11.03.2014 - 1 T 103/13 -).
Ein Gläubiger, der dem Teilungsplan widerspricht, muss binnen Monatsfrist Widerspruchsklage erheben, um die Verteilung aufzuhalten. Die Monatsfrist beginnt nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 878 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit dem Tag des Verteilungstermins und zwar ohne vorherige Aufforderung oder Belehrung, ohne Zustellung oder Verkündung irgendeines Beschlusses. Die verspätete Widerspruchsklage kann die Verteilung nicht mehr aufhalten (§ 115 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 878 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Die Monatsfrist ist dabei abweichend von den allgemeinen Grundsätzen zu berechnen (Amtsgericht Zeitz, Beschluss vom 25.02.2014 - 5 K 24/12 -).
Die Pfändung von Ansprüchen, die durch Eigentümergrundschulden gesichert sind, geht ins Leere, wenn diese Grundschulden nach § 92 ZVGerloschen sind. Zur Zwangsversteigerung in einen Nachlass ist, sofern mehrere Erben in ungeteilter Erbengemeinschaft vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich (Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 06.02.2014 - 2 B 989/13 -).
Eine Teilungsanordnung des Erblassers gemäß § 2048 S. 1 BGB ist für alle Miterben verbindlich und ersetzt in ihrem Umfang den von den Erben gemeinsam aufzustellenden Teilungsplan. Sie geht damit den gesetzlichen Regeln über die Auseinandersetzung vor und schließt insbesondere die Befugnis der weiteren Miterben aus, zwangsweise die Teilungsversteigerung eines einzelnen Nachlassgrundstücks gem. § 180 ZVG zu betreiben (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 04.02.2014 - 12 U 144/13 -).
Mit der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Ersteher einer zwangsversteigerten Eigentumswohnung der Mieterin kündigen kann, befasst sich das Amtsgericht Leverkusen (Amtsgericht Leverkusen, Urteil vom 30.01.2014 - 21 C 358/13 -).
Der Ersteher hat regelmäßig ein umfassendes Akteneinsichtsrecht gemäß § 299 Abs. 1 ZPO in die Zwangsverwaltungsakte (Landgericht Bonn, Beschluss vom 24.01.2014 - 6 T 272/13 -).
Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Zuschlagstermin vertagt werden kann, befasst sich der Senat (OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.11.2013 - 4 U 419/12 -).
Mit der Frage, ob nach einer unanfechtbaren Beschwerdeentscheidung ein Ablehnungsgesuch gestellt werden kann, musste sich das Oberlandesgericht Naumburg auseinandersetzen (Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 01.11.2013 - 10 W 57/13 -).
Unter welchen Voraussetzungen ein strafbarer Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren zum Nachteil der Gläubiger und der unterlegenen Mitbieter vorliegt, klärt das Oberlandesgericht Rostock (Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 18.10.2013 - 1 Ss 9/13 (11/13) -).
Die mit dem Zuschlag eingetretenen Rechtsänderungen können nur auf Ersuchen des Vollstreckungsgerichts in das Grundbuch eingetragen werden (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 20.06.2013 - 20 W 172/13 -).
Der Zuschlag ist gemäß § 83 Nr. 6 ZVG zu versagen, wenn ein ermessensfehlerhafter Verstoß gegen § 18 ZVG vorliegt (Landgericht Bonn, Beschluss vom 10.06.2013 - 6 T 116/13 -).
Eine vollmachtlose Vertretung ist – solange es an einer auf fehlende Vollmacht gestützten gerichtlichen Entscheidung fehlt – auch im Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich der Genehmigung nach § 89 Abs. 2 ZPO zugänglich (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.05.2013 - V ZB 24/12 -).
Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Versteigerungstermin gemäß § 43 Abs. 1 ZVG ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, wenn die Bekanntmachung durch eine Internetveröffentlichung geschieht, befasst sich das Landgericht Kleve (Landgericht Kleve, Beschluss vom 07.03.2013 - 4 T 39/13 -).
Mit einer Gläubigerbenachteiligung im Zwangsversteigerungsverfahren durch Übertragung des Grundstücks befasst sich der Senat (Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 18.01.2013 - 2 U 262/11 -).
Eine Gläubigerbenachteiligung durch schenkweise Übertragung einer Immobilie setzt voraus, dass ein zu erwartender Versteigerungserlös die vorrangigen Belastungen und die Kosten der Zwangsversteigerung übersteigen würde.(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2012 - 9 U 79/06 (11) -).
Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Schuldner eine Protokollberichtigung bezüglich des Zuschlagstermins beantragen kann, befasst sich das Amtsgericht Leverkusen (Amtsgericht Leverkusen, Beschluss vom 20.11.2012 - 042 K 036/10 -).
Ob die in "bezeugenden" Urkunden des Vollstreckungsgerichts dargestellten Umstände einer Grundschuldablösung im Versteigerungstermin eine geeignete Grundlage für eine Grundbuchberichtigung auf Grund Unrichtigkeitsnachweises bilden, ist Gegenstand der obergerichtlichen Prüfung (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 08.11.2012 - 34 Wx 104/12 -).
Die Verfassungsbeschwerde, womit die Beschwerdeführerin, die sich gegen den Zuschlagsbeschluss zur Wehr setzt, rügt, der Rechtspfleger hätte sie, weil sie vor Beginn der Bietzeit erschienen war, noch dazu anhören müssen, ob sie den abgeänderten Versteigerungsbedingungen, nämlich einem Gesamtausgebot unter Verzicht auf Einzelausgebote, zustimmt, ist erfolgreich, da das Beschwerdegericht diesen Sachverhalt nicht hinreichend berücksichtigte und damit das rechtliche Gehör verletzte (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.09.2012 - 2 BvR 938/12 -).
Mit einer Verkehrswertbeschwerde des Schuldners nach voran gegangener Zutrittsverweigerung befasst sich das Landgericht Lüneburg (Landgericht Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2012 - 4 T 12/12 -).
Von einem Einzelausgebot darf nur abgesehen werden, wenn die in § 63 Abs. 4 Satz 1 ZVG genannten Beteiligten hierauf verzichten. Auch der anwesende Schuldner muss zustimmen. Sämtliche Erklärungen müssen spätestens vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten vorliegen (LG Bielefeld, Beschl. v. 06.06.2012 - 23 T 258/10 -).
Mit der Abwicklung des Versteigerungserlöses bei der Teilungsversteigerung setzt sich das Oberlandesgericht Koblenz auseinander (Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 17.04.2012 - 11 UF 205/12 -).
Das Amtsgericht hat dadurch, dass es in Kenntnis der kurz nach Beginn der Bietstunde durch den Gerichtsvollzieher erfolgten Verhaftung des - weder anwaltlich noch anderweitig rechtskundig vertretenen - Beschwerdeführers die Versteigerung seines Wohnungseigentums ohne Weiteres fortsetzte, über den Zuschlag verhandelte und den Zuschlagsbeschluss verkündete, den Beschwerdeführer in seinem Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11 -).
Mit der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine GbR, die nicht mehr werbend tätig ist, sondern eine reine Abwicklungsgesellschaft darstellt, einen Antrag auf Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft stellen kann, befasst sich das Amtsgericht Dortmund (Amtsgericht Dortmund, Beschluss vom 15.09.2011 - 273 K 033/11 -).
Der Zuschlag in der Zwangsversteigerung erfasst die wesentlichen Bestandteile des Gebäudes, wozu auch leicht zu entfernende transportable elektrische Heizgeräte zählen können (Amtsgericht Menden, Urteil vom 17.08.2011 - 4 C 140/11 -).
Mit der Frage, ob ein dingliches Vorkaufsrecht, das "für den ersten Verkaufsfall" gelten soll, der Löschung unterliegt, wenn der erste Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgt, befasst sich das Oberlandesgericht Zweibrücken (Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 16.03.2011 - 3 W 28/11 -).
Ob der Inhalt der Bekanntmachung die Voraussetzungen des § 37 Ziff.1 ZVG erfüllt, wenn bei einem gemischt genutzten Gebäude, das sowohl gewerblich als auch privat als Wohngebäude genutzt wird, kein mindestens schlagwortartiger Hinweis auf die auch gewerbliche Nutzung erfolgt, wird uneinheitlich beurteilt (verneinend: OLG Hamm, RPfleger 1992, 122 (betr. Wohngebäude mit Restaurationsbetrieb und Bistro); offen gelassen durch BGH NJW 2007, 2995 ff.). Das Landgericht Verden lehnt eine solche Hinweispflicht jedenfalls dann ab, wenn die gewerbliche Teil-Nutzung im Verhältnis zur privaten Nutzung von untergeordneter Bedeutung ist (Landgericht Verden, Beschluss vom 02.03.2011 - 6a T 1/11 -).
Für eine Räumungsklage gegen den Eigentümer fehlt dem Zwangsverwalter im Lichte des § 149 ZVG das Rechtsschutzbedürfnis (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 03.12.2010 - 10 U 429/10 -).
Für die Grundbucheintragung des Erstehers eines zwangsversteigerten Grundstücks ist als Geschäftswert regelmäßig der vom Vollstreckungsgericht festgesetzte Verkehrswert anzusetzen (Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 23.08.2010 - 5 W 181/10 -).
Wird nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks der Zuschlagsbeschluss aufgehoben und der Zuschlag einem anderen erteilt, verliert der ursprüngliche Ersteher das Eigentum rückwirkend; der neue Ersteher wird mit dem Wirksamwerden der Zuschlagserteilung an Eigentümer. Von diesem Zeitpunkt an besteht zwischen dem ursprünglichen Ersteher, der das Grundstück weiterhin benutzt, und dem neuen Ersteher ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis im Sinne der §§ 987 ff. BGB (Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2010 - V ZR 106/09 -).
Leidet der Schuldner an einer akuten myeloischen Leukämie sowie an einer reaktiven depressiven Episode mit Angstkomponente führt dies nicht zwingend zur Annahme einer sittenwidrigen Härte im Sinne von § 765a ZPO (LG Essen, Beschl. v. 03.02.2010 - 7 T 161/09 -).
Das Landgericht Saarbrücken klärt die Bedeutung der Prozessfähigkeit des Schuldners für das Zwangsversteigerungsverfahren (Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 13.10.2009 - 5 T 427/09 -).
Mit der Haftung des Landes für Amtspflichtverletzungen des Rechtspflegers musste sich das Oberlandesgericht Oldenburg befassen. Dabei war davon auszugehen, dass die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sogar den Schutz von Vollstreckungsgläubiger bezweckt. Der Schutzzweck beinhaltet den Verlust, der dadurch eintritt, dass der Zuschlagsbeschluss wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird und in einem nachfolgenden Versteigerungstermin ein geringerer Erlös erzielt wird (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11.09.2009 - 6 U 13/08 -).
Betreibt ein Kreditinstitut aus einer Grundschuld zu Unrecht die Zwangsversteigerung, kommt ein Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf Deckung gegen seine Rechtsschutzversicherung durchaus in Betracht (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 14.02.2008 - 7 U 200/07 -, VersR 2008, 1062).
Mit der Frage, ob der Rechtspfleger im Versteigerungstermin von Verfassungs wegen gehalten ist, auf § 70 Abs. 3 ZVG, wonach dann, wenn das Gebot ohne Sicherheitsleistung zugelassen wird und von dem Beteiligten, welcher die Sicherheit verlangt hat, nicht sofort Widerspruch erhoben wird, das Verlangen als zurückgenommen gilt, hinzuweisen, befasst sich das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07 -).