2008

Betreibt ein Kreditinstitut aus einer Grundschuld zu Unrecht die Zwangsversteigerung, kommt ein Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf Deckung gegen seine Rechtsschutzversicherung durchaus in Betracht (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 14.02.2008 - 7 U 200/07 -, VersR 2008, 1062).

Mit der Frage, ob der Rechtspfleger im Versteigerungstermin von Verfassungs wegen gehalten ist, auf § 70 Abs. 3 ZVG, wonach dann, wenn das Gebot ohne Sicherheitsleistung zugelassen wird und von dem Beteiligten, welcher die Sicherheit verlangt hat, nicht sofort Widerspruch erhoben wird, das Verlangen als zurückgenommen gilt, hinzuweisen, befasst sich das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07 -).

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