2013
Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Zuschlagstermin vertagt werden kann, befasst sich der Senat (OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.11.2013 - 4 U 419/12 -).
Mit der Frage, ob nach einer unanfechtbaren Beschwerdeentscheidung ein Ablehnungsgesuch gestellt werden kann, musste sich das Oberlandesgericht Naumburg auseinandersetzen (Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 01.11.2013 - 10 W 57/13 -).
Unter welchen Voraussetzungen ein strafbarer Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren zum Nachteil der Gläubiger und der unterlegenen Mitbieter vorliegt, klärt das Oberlandesgericht Rostock (Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 18.10.2013 - 1 Ss 9/13 (11/13) -).
Die mit dem Zuschlag eingetretenen Rechtsänderungen können nur auf Ersuchen des Vollstreckungsgerichts in das Grundbuch eingetragen werden (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 20.06.2013 - 20 W 172/13 -).
Der Zuschlag ist gemäß § 83 Nr. 6 ZVG zu versagen, wenn ein ermessensfehlerhafter Verstoß gegen § 18 ZVG vorliegt (Landgericht Bonn, Beschluss vom 10.06.2013 - 6 T 116/13 -).
Eine vollmachtlose Vertretung ist – solange es an einer auf fehlende Vollmacht gestützten gerichtlichen Entscheidung fehlt – auch im Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich der Genehmigung nach § 89 Abs. 2 ZPO zugänglich (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.05.2013 - V ZB 24/12 -).
Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Versteigerungstermin gemäß § 43 Abs. 1 ZVG ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, wenn die Bekanntmachung durch eine Internetveröffentlichung geschieht, befasst sich das Landgericht Kleve (Landgericht Kleve, Beschluss vom 07.03.2013 - 4 T 39/13 -).
Mit einer Gläubigerbenachteiligung im Zwangsversteigerungsverfahren durch Übertragung des Grundstücks befasst sich der Senat (Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 18.01.2013 - 2 U 262/11 -).