2017

Mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren, einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses des Amtsgerichts, der Nachprüfung eines Zuschlagsversagungsgrunds und der Heilbarkeit von Verfahrensfehlern bis zur Erteilung des Zuschlags befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 16.03.2017 - V ZA 11/17 -).

Ob erstmals mit der Zuschlagsbeschwerde vorgebrachte Gründe für die Befangenheit des Rechtspflegers (§ 10 Satz 1 RpflG i.V.m. § 44 ZPO) zur Versagung des Zuschlags nach § 100 Abs. 1 u. 3, § 83 Nr. 6 ZVG führen können, wenn sie bereits vor dem Zuschlag bekannt waren, lässt der Bundesgerichtshof offen, weil die Gründe nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden seien (BGH, Beschl. v. 02.03.2017 – V ZB 112/16 –).

Mit der Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen einer Vollstreckungsgegenklage, die auf verjährte Grundschuldzinsen beschränkt ist, deretwegen die Zwangsvollstreckung nicht betrieben wird, das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, befasst sich der Bundesgerichtshof erneut (BGH, Beschl. v. 02.03.2017 – V ZR 172/16 –).

Mit der Hinterlegung des Übererlöses bei der Teilungsversteigerung einer Ehewohnung musste sich der Bundesgerichtshof befassen. Einigen sich die Eheleute über die Verteilung des Erlöses nicht und wird der Übererlös deswegen nach § 117 Abs. 2 Satz 3 ZVG hinterlegt, so setzt sich die Bruchteilsgemeinschaft hieran fort (BGH, Beschl. v. 22.02.2017 - XII ZB 137/16 -).

Mit einem Fall der sog. Grundbuchwäsche befasst sich das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.02.2017 - I-3 Wx 297/16 -).

Es ist nicht die Aufgabe des mit der Vollstreckung des Titels befassten Vollstreckungsorgans, die Wirksamkeit der Klausel am Inhalt des Titels zu messen. Über diesbezügliche Einwendungen des Schuldners gegen die Klausel entscheidet gemäß § 732 ZPO vielmehr dasjenige Gericht, dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt hat. Sie sind der Nachprüfung durch das Vollstreckungsorgan entzogen und können daher auch nicht im Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO vor dem Vollstreckungsgericht und dem ihm übergeordneten Beschwerdegericht geltend gemacht werden (BGH, Beschl. v. 01.02.2017 - VII ZB 22/16 -).

Der dem Eintragungsersuchen beigefügte Zuschlagsbeschluss, in dem ein als bestehen bleibend bezeichnetes Recht als "verdeckte Eigentümergrundschuld" beschrieben wird, gibt dem Grundbuchamt keinen Anlass, das als Zwangssicherungshypothek eingetragene Recht von Amts wegen umzuschreiben (OLG München, Beschluss vom 25.01.2017 – 34 Wx 345/16 –).

Mit einem Rechtsmittel betreffend die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs des (Grundbuch-)Rechtspflegers musste sich das Oberlandesgericht München befassen (OLG München, Beschl. v. 25.01.2017 – 34 Wx 346/16 -).

Unter welchen Voraussetzungen einem Bieter nach § 839a BGB ein Schadensersatzanspruch zusteht, wenn der gerichtliche Sachverständige bei der Bestimmung des Verkehrswertes der versteigerten Eigentumswohnung nicht berücksichtigt hat, dass für die gesamte Wohnung ein 2. Rettungsweg fehlt, klärt der Senat (Oberlandesgericht Braunschweig, Urt. v. 19.01.2017 – 2 U 119/14 –).

Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses nach §§ 575 Abs. 5, 570 Abs. 3 ZPO aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 17.01.2017 - V ZB 150/16 -).

Mit der Frage, wie eine Zahlungsanzeige der Gerichtskasse im Rahmen des Verwendungszwecks zu verstehen ist, befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 12.01.2017 - V ZB 96/16 -).

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