GerZV Bra
§ 12 Zuständigkeitskonzentration in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen
Die Amtsgerichte
Frankfurt (Oder) für die Amtsgerichtsbezirke Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder) und Fürstenwalde/Spree,
Luckenwalde für die Amtsgerichtsbezirke Luckenwalde und Zossen,
Neuruppin für den Landgerichtsbezirk Neuruppin,
Potsdam für die Amtsgerichtsbezirke Brandenburg an der Havel, Nauen, Potsdam und Rathenow und
Strausberg für die Amtsgerichtsbezirke Bad Freienwalde, Bernau bei Berlin, Eberswalde und Strausberg
sind zuständig in Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.
Hinweis:
Die aktuelle, verbindliche und richtige Fassung der Verordnung ist dem Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg zu entnehmen. Die vorstehende Fassung orientiert sich an der Fassung der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen (Gerichtszuständigkeitsverordnung - GerZV) vom 2. September 2014 (GVBl.II/14, [Nr. 62]).