Die Vorschrift dient der Vereinfachung der Zustellung. Die Vorschriften der ZPO würden nicht selten zu einer Unterbrechung und Verzögerung des Verfahrens führen. Diese Gefahr liegt um so näher, je größer die Anzahl derjenigen ist, ohne deren Zuziehung nicht weiter verfahren werden darf. Mit Rücksicht hierauf läßt das Gesetz die Zustellung durch Aufgabe zur Post in erweitertem Umfange zu.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.