Entstehungsgeschichte
Die erste Gesetzesfassung vom 24.03.1897 (RGBl. 1897, 97) lautet:
§ 62
Das Gericht kann schon vor dem Versteigerungstermin Erörterungen der Betheiligten über das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen veranlassen, zu diesem Zwecke auch einen besonderen Termin bestimmen.